Zustiftung in den Kapitalstock

Zustiftungen gehen im Gegensatz zu Spenden in den Vermögensstock der Mark Aurelius Stiftung und dürfen nicht ausgegeben werden.

Lediglich die daraus resultierenden Kapitaleinnahmen wie Zinsen und Dividenden dürfen und müssen in Hilfsprojekte investiert werden. So steht Ihr Geld ewig für die Förderung von Kindern in aller Welt zur Verfügung.

Wenn Sie sich gezielt und langfristig für Kinder in Ländern einsetzen wollen, ist eine Zustiftung in das Grundstockvermögen der Mark Aurelius Stiftung die beste Wahl.

Zustiftungskonto

Mark Aurelius Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft

IBAN:  DE46 7002 0500 6841 3401 34
BIC: BFSWDE33MUE

Bitte unbedingt Name und Adresse im Verwendungszweck angeben, dann schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt.